Zum Betäuben von Großgeflügel und Kleinnager nach der aktuellen Tierschutz-Schlachtverordnung!
Artikelnummer 1880
Produktdaten
Seit dem 1. Januar 2013 gelten die Regelungen der Verordnung EG Nr. 1099/2099 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung in jedem EU-Mitgliedsland.
Das Betäubungsgerät BTG II stellt als penetrierender Bolzenschuß ein zulässiges Betäubungsverfahren für Geflügel bis 25 kg Lebendgewicht dar.
Für Kleinnager bis 5 kg Lebendgewicht.
Das Betäubungsgerät BTG ist ausschließlich für die Betäubung und Nottötung von Geflügel und Kleinnagern konzipiert.
(nicht für alle Gänsearten geeignet)
Das BTG II ist mit einem stabilen, ausreichend dimensionierten Schussbolzen ausgestattet. Es wird mit Federkraft betrieben. Somit ist keine Munition notwendig und das Gerät ist immer einsatzbereit. Das Gehäuse aus robustem Spezial-Aluminium hat eine strukturierte und rutschhemmende Oberfläche. Die Abmessungen und das optimierte Gewicht machen die Anwendung sicher, handlich und einfach.
Durch den langen Auslösehebel ist ein exaktes Handling gegeben.
Gewicht: 1200 g
Maße: Länge 41,7 cm x Höhe 3,9 cm x Breite 7,9 cm
Durchmesser: 5,5 cm
Anwendung: Schlachten