Werden landwirtschaftliche (und andere) Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen innerorts abgestellt, so müssen sie mit sogenannten Park-Warntafeln ausgerüstet werden, sofern sie nicht über eine fest installierte Lichtquelle verfügen. Dies ist vor allem für Anhänger relevant, die in vielen Fällen nicht mit einem eigenen Standlicht ausgestattet sind und dann mit Überlänge oder -breite gerade bei Dunkelheit ein gefährliches Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer darstellen können. Eine Warntafel mit oder ohne zusätzliche Beleuchtung können Sie einzeln oder im Zweier-Set online hier im Shop von Siepmann bestellen.
Die Verwendung und das Aussehen solcher Warntafeln sind sowohl in der Straßenverkehrsordnung (Zeichen 630) als auch vom Deutschen Institut für Normung als DIN 11030 festgelegt. Demnach sind abwechselnd rot und weiß gefärbte Diagonalstreifen von 100 mm Breite für die Park-Warntafeln verbindlich. Sie müssen auf der der Straße zugewandten Seite sowohl vorne als auch hinten angebracht werden und grundsätzlich mit dem Umriss des Fahrzeugs abschließen. Um ordnungsgemäß ihre Funktion zu erfüllen, dürfen sich die Warntafeln mit ihrer Oberkante nicht höher als 1000 mm über der Fahrbahnoberfläche befinden. Bei Form und Größe sind zwei quadratische Versionen mit den Kantenlängen 423 × 423 mm respektive 282 × 282 mm vorgeschrieben, darüber hinaus finden Sie in unserem Sortiment auch rechteckige Exemplare im Format 423 x 282 mm.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die Warntafeln dank einer Reflektorfolie, die auf verzinktem Blech angebracht ist, das Scheinwerferlicht anderer Verkehrsteilnehmer reflektieren und so deren Aufmerksamkeit sicherstellen. Hier im Shop können Sie günstig sowohl beklebte Bleche als auch nur die Folie einzeln oder im praktischen Zweier-Set kaufen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich für eine Warntafel zu entscheiden, die mit LED-Dreifunktionsleuchten als zusätzlicher eigener Beleuchtung ausgestattet ist. Dies erhöht natürlich noch die Sichtbarkeit und Sicherheit. Denken Sie andererseits daran, dass durch die Warntafeln weder vorhandene Rücklichter noch amtliche Kennzeichen verdeckt werden dürfen.
Wir legen jedem eine Warntafel ans Herz, der Schlepper mitsamt Anhänger des Öfteren innerorts abstellt. Allerdings muss auch gesagt werden, dass Park-Warntafeln außerhalb geschlossener Ortschaften nicht zulässig sind – hier müssen abgestellte Anhänger zwingend über eine eigene Lichtquelle verfügen. Und auch während der Fahrt gilt es, bestimmte Regelungen einzuhalten: Denn dann müssen die Warntafeln zumindest eingeklappt werden.